Samstagvormittag. Zappe gerade in die Schlichtungsgespräche über Stuttgart 21 bei Phoenix, als Bahnvorstand Volker Kefer mit hohem Nachdruck verkündet, dass die Bahn AG selbstverständlich auf Schadensersatz klagen würde, wenn das Projekt gestoppt würde. Dazu sei der Vorstand aufgrund seiner Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen verpflichtet. Im Nachsatz: und auch der Aufsichtsrat, in dem ja drei Staatssekretäre sässen. Eine interessante Konstruktion. Der Aufsichtsrat, der ja die Eigentümer repräsentiert, soll aufgrund einer Treuepflicht gegenüber dem UNTERNEHMEN eventuell gegen den alleinigen Eigentümer des Unternehmens, den Bund klagen? Danke für diese Einsicht in die Denkweise des Bundesbahnvorstands.
Ansonsten ist die Übertragung der Schlichtung ein ein gutes Beispiel in Sachen Demokratie. Wieviel Sachverstand kommt zusammen, wenn man die Bevölkerung in die Vorbereitung von Entscheidungen einbezieht und wieviel klarer werden die Interessenslagen, die alle Beteiligten haben.