Heute hat das katalanische Regierungsbündnis das erste von zwei Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, mit Hilfe derer die Unabhängigkeit gestaltet werden soll. Das Gesetz muss noch durch das Parlament gebracht werden, wobei hier vorgesehen ist, dass es in einem vereinfachten Verfahren beraten wird, welches nur eine Lesung und keine Veränderungsmöglichkeiten vorsieht. Ist dies vollzogen, so tritt das Gesetz zum Übergang (La ley de transitoriedad ) automatisch in Kraft, wenn die geplante Abstimmung über die Unabhängigkeit am 1. Oktober mit einem Sieg der Befürworter endet.
Das Gesetz sieht eine Übergangszeit von einem Jahr vor, in dem eine neue Verfassung zunächst diskutiert und dann von einem neugewählten Parlament beschlossen wird. Diese Verfassung soll in einem abschliessenden Referendum noch einmal gebilligt werden.
Für die Übergangszeit hat dieses Gesetz quasi Verfassungsrang und regelt alles, was notwendig ist. Dabei ist vorgesehen, dass bis zur endgültigen Verfassung fast alle bisherigen Gesetze, Verträge (national und international), juristische Verfahren, Behörden und Dienstleistungen des Staates in Kraft bleiben. Ausnahmen sind diejenigen juristischen Belange, die sich auf Vergehen im Rahmen der Unabhängigkeit beziehen. Diese werden unmittelbar ausser Kraft gesetzt. Ausserdem wird das spanische Verfassungsgericht durch ein katalanisches ersetzt.
Die katalanische Staatsbürgerschaft erhält jede Person, die bisher die spanische Staatsbürgerschaft hatte und bis 2017 in Katalonien lebte. Im Ausland lebende Katalanen (also auch die , die im bisherigen Spanien leben) müssen die Staatsbürgerschaft beantragen, ebenso, wie andere Ausländer. Das Gesetz sieht doppelte Staatsbürgerschaften vor. Zukünftig soll es drei offizielle Sprachen geben, català, okzitanisch und castellano.
Man kann gespannt sein, was passiert, wenn das Gesetz im katalanische Parlament beschlossen wird. Der erste Schritt wird sicher sein, dass es vom spanische Verfassungsgericht unmittelbar als illegal erklärt werden wird. Über die weiteren Reaktionen kann man nur spekulieren. Zu erwarten ist, dass das Gesetz vor dem 11. September beschlossen wird, damit eine sofortige Ausserkraftsetzung durch das Verfassungsgericht mit einer machtvollen Demonstration am 11. September beantwortet werden kann. Es kann auch gut sein, dass beide Gesetze, dieses und das noch ausstehende, das die Volksabstimmung für den 1. Oktober regeln soll, in einem Durchlauf beschlossen werden.
Es werden spannende Tage.