Heute hat das Oberste Strafgericht bekannt gegeben, dass die Untersuchungen gegen 18 katalanische Politiker und Bürgerrechtler abgeschlossen wurden und der Prozess gegen sie im Januar beginnen soll. Nicht betroffen davon sind Puigdemont und weitere sechs Personen, die sich der Verhaftung durch Flucht entzogen haben.
Die Anklage dreht sich um die Tatsache, dass im katalanischen Parlament Gesetze beschlossen wurden, die auf eine Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien zielten, dass dazu eine verbotenes Referendum durchgeführt wurde, bei dem es zu Gewaltakten gekommen sein soll, dass anschliessend einseitig die Unabhängigkeit erklärt und dass zur Durchführung all dieser Massnahmen öffentliche Gelder veruntreut wurden. Den 18 wird Unterschiediches vorgeworfen.
Die härteste Anklage ist die der Rebellion. Sie wird gegen neun Angeklagte erhoben, die allesamt in Untersuchungshaft sitzen, eine Höchststrafe von 30 Jahren ist möglich.
Dazu kommt für sechs dieser Angeklagten eine weitere Anklage, die der Veruntreuung (malversación). Sie ist mit einer Höchststrafe von 12 Jahren belegt.
Der dritte Anklagepunkt (desobedencía) bezieht sich auf Missachtung von Gesetzen und richterlichen Anordnungen. Dies zieht in der Regel lediglich das Verbot nach sich, für einen bestimmten Zeitraum öffentliche Ämter zu bekleiden.
Die Anklage wegen Rebellion wird von verschiedenen Seiten stark in Zweifel gezogen. Nach deren Meinung setze der Tatbestand der Rebellion Waffengewalt voraus. Dies war bei den Vorgängen um das Refendum des 1. Oktober definitiv nicht der Fall. In jüngsten Aussagen haben auch spanische Regierungsmitglieder und Sánchez selbst sich dahingehend geäussert. Ob sich das Gericht diese Meinung zu eigen macht, wird man sehen.
Auch für die Veruntreuung ist die Beweislage eigentlich dünn. Man muss abwarten, inwieweit das Gericht der Anklage folgen wird, dass einzelne Personen für die illegale Ausgabe von Staatsgeldern verantwortlich gemacht werden können.
Bis zum 2. November haben die anderen Kläger in diesem Prozess, die extrem rechte Partei VOX und die Abogacia del Estado noch Gelegenheit, die Anklage eventuell zu erweitern.
Die Abogacia del Estado (eine Art juristischer Dienst für die Regierung) könnte sich der Ansicht der Kritiker bezüglich der Anklage der Rebellion anschliessen. Das wäre ein starkes Zeichen. Von der VOX ist eher das Gegenteil zu erwarten.
Man könnte über den Ausgang des Prozesses vorsichtig optimistisch sein, wenn man die politische Grosswetterlage in Spanien betrachtet. Käme es zu einer Ablehnung der Klage der Rebellion und zu einer Verurteilung lediglich wegen der anderen Punkte, so wäre der Unabhängigkeitsbewegung ein scharfes Schwert genommen. Wird das Urteil wegen Rebellion dagegen gefällt, so wird das Auswirkungen nicht nur auf die katalanische Unabhängigkeitsbewegung haben.
Und der Gerichtshof hat sich bisher nicht dadurch ausgezeichnet, dass er Sympathie für die Sache der Unabhängigkeitsbefürworter erkennen liess.