Heute mehrere Artikel in der Süddeutschen Zeitung (SZ) zu Wikileaks. Darunter auch ein Kommentar, in dem abgehoben wird, dass sich auch Assange, der Kopf von Wikileaks den Regeln des Rechtsstaats zu unterwerfen habe. Parallel dazu die Aussage in einem anderen Artikel, dass das amerikanische Justizministeriumj gerade prüfe, was man Wikileaks eigentlich vorwerfen könnne. Das ist noch nicht klar? Mittlerweile werden den Servern von Wikileaks die DNS Einträge entzogen, Amzon löscht Daten, Mastercard und Visa verweigern Überweisungen, eine Schweizer Bank sperrt Konten. Welche rechtsstaatlichen Regeln rechtfertigen denn dieses Verfahren? Irgendwie hat der Kommentator der SZ das übersehen.
Man kann zu den Veröffentlichungen von Wikileaks stehen wie man will, aber man sollte sich klar sein, dass es in der Auseinandersetzung nicht um moralische Kategorien geht, sondern um Interessen. Und wenn die gefährdet sind, dann spielt der Rechtsstaat nur noch dann eine Rolle, wenn er der eigenen Seite nutzt.