Seit gestern sind alle Anträge bekannt, die die verschiedenen Klageparteien im Prozess gegen die 18 Angeklagten der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung eingereicht haben. Man hatte sich im Vorfeld ja keine Hoffnungen machen können, aber dennoch muss man die Anträge erst mal verdauen. Die Staatsanwaltschaft fordert für neun von ihnen zwischen 16 und 25 Jahre wegen Rebellion und hohe Geldstrafen. Für drei weitere sind sieben Jahre wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und für den Rest 20 Monate und eine Geldstrafe von 30.000 Eure wegen Missachtung von Anordnungen beantragt. Hinzu kommt für alle ein Verbot, öffentliche Ämter auszuüben.
Die Abogacía, die juristische Vertretung der Regierung schliesst wenigstens das Delikt der Rebellion in ihrer Anklage aus, weil sie dafür keine hinreichenden Gründe sieht. Stattdessen klagt sie wegen Aufstand (sedición) an, was das geforderte Strafmass etwa um die Hälfte verringert.
Auf die andere Seite schlägt die rechtsradikale VOX aus, die ein Strafmass von zwischen 50 und 72 Jahren fordert.
Man mag ja zur Unabhängigkeitsbewegung stehen wie man will, diese Anklage wird man als einen Angriff auf die Demokratie werten müssen und als Zeichen dafür, dass die Mehrheit der hohen spanischen Gerichtsbarkeit einer reaktionären Gesinnung anhängt. Daran kann auch die PSOE-Regierung kurzfristig nichts ändern, von der die katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter eine Einflussnahme auf die spanische Justiz zugunsten der Angeklagten gefordert hatten. Nun zeigen sich diese tief enttäuscht und haben angekündigt, den Haushaltsentwurf von Sánchez nicht zu unterstützen. Dieser Haushaltsentwurf, der von der konservativen Opposition erbittert bekämpft wird, hat einige fortschrittliche Komponenten und würde der Region darüber hinaus noch einige Vorteile bieten. Aber das spielt in der aufgeheizten Situation momentan keine Rolle.